Mit der Einführung von Navigationssystemen ist das Reisen mit dem Auto erheblich unkomplizierter geworden. Man gibt eine Adresse ein und eine freundliche Stimme leitet den Fahrer zum gewünschten Ziel. Vorbei sind die Zeiten, wo man umfangreiche Kartensammlungen für Deutschland und Europa mitführen musste. Doch worauf sollte man bei der Wahl des richtigen PKW Navigationsgerätes achten?
Wie funktioniert ein Navigationsgerät?
Kurz und prägnant – ein Navigationsgerät ist ein klein dimensionierter Computer, der zur Standortermittlung einen GPS-Empfänger nutzt. Mit diesem Empfänger ermittelt das Navi seine jeweils aktuelle Position mit Hilfe von Satelliten.
Die Karten, die auf dem Bildschirm abgebildet sind, holt sich das Navi von einer eingelegten Speicherkarte oder aus einem im Gerät eingebauten Speicher. Die entsprechende Navigationssoftware sorgt dann dafür, dass die aktuelle Position auf einer Karte angezeigt wird.
Vor der Fahrt gibt der Fahrer auf dem berührungsempfindlichen Anzeigefeld das jeweilige Ziel der Fahrt ein. Die Navigationssoftware im Gerät berechnet daraufhin die optimale Route. Mit Pfeilen und zusätzlich auch mit gesprochenen Anweisungen informiert das Gerät in weiterer Folge den Fahrer, wann und wo er abbiegen muss und letztendlich wie er sein Ziel erreicht.
Welche Ausstattungsmerkmale sind wichtig?
Display
Die gängigen Navigationssysteme verfügen über Bildschirmgrößen zwischen 4,3 und 7 Zoll. Zum Zweck einer besseren Übersichtlichkeit und der einfacheren Bedienung empfiehlt sich eine Größe von 5,0 Zoll. Allerdings – wenn das Display zu groß gerät, kann das die Sicht beim Fahren unangenehm behindern und zudem für einen toten Winkel sorgen.
Tagesaktuelles Routing
Die neuen sogenannten „Connected“ Navis bekommen laufend aktuelle Infos über das Mobilfunknetz zugeführt. Das Gerät empfängt dabei Verkehrsmeldungen, Wetterberichte sowie Infos zu Benzinpreisen und freie Parkplätze.
Dazu zählen entsprechende Verkehrsinformationen aus 16 regionalen Datenzentren und von etwa 5.000 Induktionsschleifen auf Autobahnen sowie 4.000 Detektoren an Autobahnbrücken. All diese Ergebnisse integriert das Navigationssystem dann in die Routenberechnung.
Parkassistent
Eine überaus hilfreiche Einrichtung ist der Parkassistent. Dieser zeigt rasch und zuverlässig die nächstgelegene Parkmöglichkeit an, sodass man vor allem in unbekannten Gegenden nicht lange suchen muss.
Fahrspurassistent
Zur Standardausstattung eines aktuellen Navis gehört auch ein Fahrspurassistent. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Ansicht, die an Kreuzungen oder mehrspurigen Abbiegungen eingeblendet wird. Darauf sind die Spuren der Straße zu sehen, wobei die ideale Spur entsprechend markiert ist.
Kartenmaterial
Navigationsgeräte werden mit unterschiedlichem Kartenmaterial angeboten. Bei teureren Modellen sind ausführliche Karten für ganz Europa ein Standard, bei preiswerteren Geräten begnügen sich die Hersteller oftmals mit West- oder Zentraleuropa.
Man sollte aber beachten, dass das Kartenmaterial vor allem in Osteuropa nicht jede Straße berücksichtigt. Immer mehr Hersteller bieten mittlerweile auch lebenslang kostenlose Kartenupdates an, die im Kaufpreis enthalten sind.
Bluetooth Freisprecheinrichtung
Verfügen Sie über eine Freisprechanlage mit Kabeln, dann brauchen Sie diese nur anzuschließen. Anders geht man bei Bluetooth vor: Eine Anlage mit einer solchen Funkanbindung müssen Sie zuerst mit Ihrem Handy verbinden.
Manche Navigationsgeräte holen sich die aktuellen Stauinfos und Zusatzdaten aus dem Internet. Eine eingebaute SIM-Karte macht das möglich. Haben Sie jedoch ein Navi ohne SIM-Karte, können Sie die benötigte Funkverbindung über das mitgeführte Smartphone herstellen.
3D-Landschaften und Gebäude
Einige Navis bieten mittlerweile auch verschiedene Arten von dreidimensionaler Darstellung an. So wird etwa das jeweilige Höhenprofil dargestellt. Teilweise gibt es bereits Kartenmaterial mit dreidimensionalen Modellen bekannter Gebäude, die bei der Fahrt die Orientierung deutlich erleichtern.
Sprachsteuerung
Unter dem Begriff „Sprachsteuerung“ versteht man die Übermittlung von Befehlen mittels menschlicher Stimme an technische Geräte. Voraussetzung ist ein Modul für Spracherkennung, das entsprechende Äußerungen aufnehmen und interpretieren kann. Über eine solche Sprachsteuerung kann man das System problemlos während der Fahrt bedienen. Es werden weit mehr als 1.000 Befehle erkannt.
Welche Stauwarndienste gibt es und was unterscheidet sie?
Staus sind der Feind eines jeden Autofahrers. Zeitgemäße Navigationsgeräte führen den Fahrer auf dem schnellsten Weg ans Ziel und warnen durch integrierte Empfänger vor eventuellen Verkehrsstörungen. Unterschieden wird dabei in den nachfolgenden Diensten:
TMC – Der häufigste Staumelder
Der sogenannte „Traffic Message Channel“ kurz TMC ist der Klassiker unter den Stauwarnern. Das Navigationsgerät empfängt die Verkehrsinfos von Radiosendern und auch den Polizeieinrichtungen über Signale im UKW-Bereich. Die Daten werden verarbeitet und mit der aktuell errechneten Route abgeglichen.
Allerdings sind die Ergebnisse nicht immer zuverlässig. Manchmal kann eine Zeitverzögerung bei der Staumeldung eintreten, was ein rechtzeitiges Ausweichen unmöglich macht.
TMCpro – Der verbesserte Staumelder
Das erweiterte „TMCpro“ greift auf weitere Informationsquellen zu. Dazu gehören über 4.000 Sensoren an Autobahnbrücken und über 5.000 Sensorschleifen in den Fahrbahnen. Zusätzlich sind über 50.000 Autos in verschiedenen Flotten mit einer Technik ausgestattet, die Stauinfos an die Zentrale verschickt.
Dadurch erhöht sich die Zuverlässigkeit der Stauwarnungen deutlich. Navigationsgeräte mit TMCpro sind deshalb meist teurer in der Anschaffung als herkömmliche Navis mit dem einfachen TMC.
Live-Dienste – Verkehrsdaten in Echtzeit
Die zuverlässigsten Verkehrsinformationen liefern Live-Dienste. Sie nutzen zusätzlich zahlreiche Bewegungsprofile zur Messung des Verkehrsflusses. Navigationsgeräte und Smartphones, auf dem eine Software des jeweiligen Herstellers installiert ist, senden kontinuierlich Daten aus.
Das System erkennt auch geringe Störungen und kann in Echtzeit vor Staus warnen. Üblicherweise sind Live-Staumelder nur mit monatlichen Zusatzkosten erhältlich. Für Berufspendler und Vielfahrer ist die Anschaffung aber mit Sicherheit lohnenswert.
Sind mobile Navigationsgeräte gegen Diebstahl versichert?
Eine unangenehme Überraschung: Die Autoscheibe ist zerbrochen und das Navi wurde gestohlen. Alleine in Berlin werden pro Jahr mehr als 5000 Navigationsgeräte gestohlen. Nach dem Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes bekommen die Autobesitzer üblicherweise keine Entschädigung.
Als nicht-fester Bestandteil des Autos ist das Gerät im Normalfall nicht über die Kaskoversicherung mitversichert. Lassen Sie daher Ihr mobiles Navigationsgerät von der Versicherung ausdrücklich in die versicherte Teileliste mit aufnehmen.
Bei fest eingebauten Navigationsgeräten können Sie nach einem Diebstahl Geld für Ersatz und den Neueinbau erwarten. Die Versicherung zahlt neben den Schäden am Auto allerdings nur den Wiederbeschaffungswert eines Gebrauchtgerätes.
Fazit: Mobile Navigationssysteme sind im Falle eines Diebstahls nicht versichert. Ausnahmen gibt es hierbei nur sehr wenige, wie z.B. wenn das Fahrzeug auf privatem Grund aufgebrochen wurde (Hausrat). Es empfiehlt sich daher unbedingt, auch die Halterung abzunehmen oder auf Modelle mit am Navi integrierten Halterungen zurückzugreifen.
Sind Blitzerwarner nun erlaubt?
Bereits seit dem Jahr 2002 gilt die Regel, ein Navigationsgerät mit einem aktiven oder betriebsbereiten Blitzerwarner ist illegal. In der Straßenverkehrsordnung steht geschrieben, dass es für den Fahrer verboten ist ein technisches Gerät zu betrieben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Sollte man erwischt werden, droht seit dem 01.05.2014 nach neuem Bußgeldkatalog eine Strafe von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Auch hier gibt es allerdings eine Grauzone. So ist es nur dem Fahrer selbst verboten auf solche Dienste zurückzugreifen. Sollte ein Beifahrer mit dabei sein, so kann dieser nicht bestraft werden. Allerdings darf der Mitfahrer nicht explizit auf eine Radarfalle hinweisen, sondern nur verstecke Andeutungen machen.
Bei den meisten Herstellern von Navigationsgeräten sind mittlerweile die Radarwarnungen beim Erwerb deaktiviert. Hier muss also jeder selbst entscheiden ob er diese nachträglich installiert bzw. aktiviert und das Risiko eingehen möchte.