Endlich Sommer – die Sonne scheint und die Zeit zum Grillen ist gekommen. Mit einem Gasgrill können Sie fast alles tun, was auch im Haus getan werden kann – Grillen, Schmoren, Rösten und Braten. Sie brauchen nur das Gasventil aufdrehen, die Starttaste drücken und die Brenner springen an.
Nach nur wenigen Minuten Einbrennzeit kann das Grillgut bereits aufgelegt werden. Das Grillen mit einem Gasgrill ist mittlerweile zu einer überlegenswerten Alternative im Vergleich zum Holzkohle- oder Elektrogrill geworden. Aber auch bei Gasgrills gibt es einige Ausstattungs- und Qualitätsmerkmale, die Sie vor dem Kauf berücksichtigen sollten.
Was sind die Unterschiede zwischen Lavasteingrill und normalen Gasgrill?
Bei Gasgrills werden im Wesentlichen zwei unterschiedliche Systeme angeboten. Bei dem am häufigsten vorkommenden System liegen Brenner unterhalb des Grillrostes, die durch mehrere kleine Öffnungen das Grillgut direkt über der Flamme erhitzen. Hier besteht die Möglichkeit durch die Regulierung der einzelnen Brenner verschiedene Temperaturen auf dem Grillrost zu erreichen. Auch das indirekte Grillen ist bei dieser Art von Grill möglich.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Zubereitung mit Briketts oder Lavasteinen. Hier werden die Steine erhitzt, die wiederum die Wärme an das Grillgut weitergeben. Die Lavasteine oder Briketts haben den Vorteil, dass die Steine porös sind und somit das herabtropfende Fett aufnehmen können.
Der wohl größte Vorteil liegt aber in der Wärmeverteilung. Die Hitze wird hier besser verteilt, wodurch gleichmäßigeres Garen möglich ist. Ein nachteiliger Effekt ist, dass es bei vollgesogenen Steinen oder Briketts auf Dauer zwangsläufig zu unangenehmer Rauchentwicklung kommt. Hinzu kommt, dass das indirekte Grillen bei diesem System kaum möglich ist.
Bei einem Gasgrill gibt die Einheit kW (Kilowatt) die Leistung des Brenners an, der maßgeblich für die Leistung des Grills verantwortlich ist. Je größer das Grillrost, desto mehr Leistung und mehr Brenner werden benötigt um eine akzeptable Grilltemperatur zu erzeugen. Der ungefähre Gasverbrauch beträgt je kW-Leistung pro Stunde in etwa 0,08kg.
Was sind die Vorteile eines Gasgrills?
- Zündung: Mit einer automatischen Zündung ausgestattet lassen sich die meisten Gasgrills rasch und bequem entzünden.
- Sicherheit: Gasgrills zählen mit Abstand zu den sichersten Grills. Unfälle kommen nur dann vor, wenn die Geräteanleitung missachtet wurde, oder ein Defekt an der Gasflasche vorliegt.
- Sauberkeit: Gasgrills sind viel leichter zu säubern als zum Beispiel Holzkohlegrills, die durch Ruß und Asche schnell komplett verschmutzt sind.
- Temperaturregelung: Ein Gasgrill arbeitet am genauesten, da die Hitze sehr gut steuerbar ist. Aus diesem Grund eignen sich Gasgrills auch für den Einsatz von speziellen Kochgefäßen, wie z.B. einem Römertopf.
- Rauchentwicklung: Bei Gasgrills entsteht kaum bis gar kein Rauch und auch ebenso wenig krebserregende Stoffe, da Fett nicht einfach in die Flammen tropfen und sich entzünden kann.
Ist der Grill auf dem Mietbalkon erlaubt?
Natürlich möchten auch Mieter einer Wohnung im Sommer nicht auf den Grillgenuss verzichten. Wer nicht gerade ein kleines Stück Garten vor der Mietwohnung besitzt, der will meist auf dem Balkon grillen. Doch ist es erlaubt?
Wer auf seinem Balkon den Holzkohlegrill anwirft, macht sich in der Umgebung keine Freunde, da der entstehende Rauch und natürlich auch die Grillgerüche zwangsläufig in die Nachbarwohnungen eindringen. Viele wissen oftmals nicht, dass es ziemlich genaue Richtlinien für das Grillen auf dem Balkon und im heimischen Garten gibt und diese Vorschriften zu beachten sind.
Grundsätzlich ist das Grillen im Garten und auch auf dem heimischen Mietbalkon von April bis September erlaubt. Einzige Ausnahme: Erlaubt ist das Grillen dann nicht, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde. Dieses Verbot gilt sowohl für Holzkohle-, Gas- als auch für Elektrogrills.
Bei Nichtbeachtung kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen. Allerdings darf ein solches Grillverbot nicht nachträglich in einen bereits bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Schauen Sie doch einfach mal nach.
Auch ist das Grillen nicht gestattet, wenn andere Personen unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Lärmschutz ist beim Grillen auf dem Balkon ebenfalls ein Thema: Bei einem Grillfest sollte man die Gäste nach 22 Uhr in die Wohnung bitten, um Probleme zu vermeiden.
Fazit: Grillen mit dem Elektro- oder Gasgrill ist auf dem Balkon erlaubt, sofern es nicht im Mietvertrag verboten ist. Selbst der Holzkohlegrill ist erlaubt, sofern die Rauchschwaden nicht regelmäßig und in konzentrierter Weise in die Wohnräume eines Nachbarn ziehen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02). Sofern sich also niemand gestört fühlt und kein Verbot im Mietvertrag zu finden ist, kann auf dem Mietbalkon gegrillt werden.
Wie sollte mit den Gasflaschen umgegangen werden?
Lagerung
Gasflaschen sollten niemals im Keller, in Garagen oder an anderen geschlossenen Orten gelagert werden. Denn wenn Gas entweichen sollte, bildet sich eine Gaswolke, die sich beim kleinsten Funken entzünden könnte, wie er z.B. durch das Betätigen eines Lichtschalters entstehen kann.
Die Gasflasche sollte stets an gut belüfteten Orten gelagert werden. In Wohnungen ist die Lagerung auf dem Balkon empfehlenswert. Zum Ende der Grillsaison kann die Flasche einfach wieder beim Händler abgegeben werden.
Handhabung
Gasflaschen sollten stets mit der dazugehörigen Sicherheitskappe geschlossen werden. Kontrollieren Sie genau, ob das Ventil geschlossen ist und die Dichtung am Druckregler in Ordnung ist. Den Druckregler (Achtung: dieser verfügt über ein Linksgewinde) vorsichtig anschrauben, den Schlauch prüfen und das Ventil anschließend schließen.
Rückgabe
Eine Gasflasche ist in den meisten Fällen ein Pfandartikel und kann, wenn sie leer ist, entweder ausgetauscht werden oder im nächsten Baumarkt, einer Tankstelle oder im Grillfachhandel nachgefüllt werden. Es empfiehlt sich, eine graue Gasflasche zu besorgen, da diese bei allen Annahmestationen akzeptiert werden.
Die roten Leihflaschen sind meist mit einem Aufdruck des Gasabfüllers bedruckt und deshalb nur für Händler geeignet, die mit diesem Lieferanten zusammen arbeiten. Eine Rücknahme der Gasflasche ist dort eher unüblich.
Kosten
Eine Gasflasche mit fünf Kilogramm Flüssiggas kostet einmalig etwa 30 Euro und ca. 10 Euro für die Füllung. Beim Tausch mit einer vollen Flasche kostet dieses in etwa 12 Euro. Eine Gasflasche mit elf Kilogramm Flüssiggas kostet einmalig etwa 40 Euro, plus die Füllung für ca. 20 Euro.
Bei häufigen Grillabenden empfiehlt es sich eine zweite Gasflasche zu besorgen. Leider kann man bei Flüssiggas-Flaschen kaum erkennen wie voll diese noch sind. Erst kurz vor dem Ende verändert sich der Druck in der Flasche, sodass ein Manometer überflüssig ist.